EDL-G oder EnEfG? Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt
Unternehmen werden heute mit einer Vielzahl gesetzlicher Anforderungen im Energiebereich konfrontiert. Besonders häufig werden dabei das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verwechselt. Beide Gesetze verfolgen das Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern – unterscheiden sich jedoch deutlich hinsichtlich Anwendungsbereich und Anforderungen.
Gerade im Rahmen unserer Beratungsprojekte stellen wir fest, dass viele Unternehmen nicht genau wissen, welche gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich für sie gelten. Dies führt häufig zu unnötiger Unsicherheit oder im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.
Was regelt das EDL-G?
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet grundsätzlich Nicht-KMU, regelmäßig ihre Energieeffizienz zu bewerten.
Seit der Novellierung gilt dabei eine wichtige Bagatellgrenze:
- Nicht-KMU mit einem Gesamtendenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh pro Jahr sind von der Energieauditpflicht ausgenommen.
- Nicht-KMU mit mehr als 500.000 kWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
Dabei erfolgt die Überwachung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was regelt das EnEfG?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verfolgt einen anderen Ansatz.
Hier spielt die Unternehmensgröße (KMU oder Nicht-KMU) grundsätzlich keine Rolle mehr. Entscheidend ist ausschließlich der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch.
Je nach Verbrauch ergeben sich unterschiedliche Pflichten:
ab 2,5 GWh durchschnittlichem Endenergieverbrauch:
- Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Umsetzungsplans für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen zur Endenergieeinsparung
- Pflicht zur Meldung technisch nutzbarer Abwärme auf der Plattform für Abwärme (BfEE)
- Umsetzung innerhalb von 3 Jahren
ab 7,5 GWh durchschnittlichem Endenergieverbrauch:
- Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
- Umsetzung bis 18.07.2025
Entscheidungsbaum
Der häufigste Irrtum
Viele Unternehmen orientieren sich ausschließlich an ihrer Mitarbeiterzahl oder ihrem Jahresumsatz.
Das reicht heute nicht mehr aus.
Während das EDL-G weiterhin zwischen KMU und Nicht-KMU unterscheidet, richtet sich das EnEfG nach dem tatsächlichen Energieverbrauch des Unternehmens.
Beide Gesetze können daher gleichzeitig relevant sein.
Welche Energieträger müssen berücksichtigt werden?
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, dass Unternehmen ausschließlich ihren Stromverbrauch betrachten.
Für die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sind jedoch sämtliche im Unternehmen eingesetzten Energieträger zu berücksichtigen, beispielsweise:Strom aus dem öffentlichen Netz
- selbst erzeugter und selbst genutzter Photovoltaikstrom
- Erdgas
- Heizöl
- Diesel
- Benzin
- Flüssiggas
- Fernwärme
- Biomasse
Gerade Kraftstoffe für den Fuhrpark oder Erdgas für Produktionsprozesse führen häufig dazu, dass gesetzliche Schwellenwerte überschritten werden.
BAFA führt vermehrt Stichprobenkontrollen durch
Das BAFA überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. In den vergangenen Monaten haben wir festgestellt, dass Unternehmen vermehrt im Rahmen von Stichprobenkontrollen aufgefordert werden, ihre Nachweise vorzulegen.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Liegt ein gültiges Energieaudit oder Managementsystem vor?
- Wurde der Gesamtendenergieverbrauch korrekt ermittelt?
- Ist die Einstufung als KMU oder Nicht-KMU nachvollziehbar?
- Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig dokumentiert?
Eine frühzeitige Prüfung der gesetzlichen Anforderungen verhindert unnötigen Zeitdruck und mögliche Beanstandungen.
Unser Praxistipp
Die größte Herausforderung besteht meist nicht im Energieaudit selbst, sondern darin, zunächst korrekt zu ermitteln, welches Gesetz überhaupt Anwendung findet.
Eine kurze fachliche Bewertung schafft hier schnell Klarheit und verhindert Fehleinschätzungen.
QM BACKUP unterstützt Unternehmen bei der Bewertung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach EDL-G und EnEfG, der Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie der Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001.
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